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SCHUFA: Geschäftsmodell mit dem Datenschutz in Europa nicht vereinbar

Donnerstag, 07. Dez. 2023 18:44 - [ar] - Quelle: noyb.eu

Der Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat zwei Urteile in Bezug auf die privatwirtschaftliche deutsche Wirtschaftsauskunftei "SCHUFA" gefällt, welche dem Unternehmen fast jegliche Grundlage für das eigene Geschäftsmodell entzieht.

SCHUFA: Geschäftsmodell mit dem Datenschutz in Europa nicht vereinbar

Die SCHUFA benötigt nach Angaben des Europäischen Gerichtshof (EuGH) eigentlich die Einwilligung der Bürger, um die für eine Kreditwürdigkeit nötigen Daten einer Person zu sammeln.

Bislang wurden die Daten von der SCHUFA mithilfe eines Algorithmus berechtigt. Dafür wurden verschiedene Daten von Banken und Kreditunternehmen in einer Datenbank des Unternehmens gespeichert. Konkret muss der eigentliche Anwender, beim Erstellen eines Kontos zwar die Abfrage durch die SCHUFA bei dem Kreditinstitut bestätigen, wo die SCHUFA allerdings all ihre Daten wie den Wohnort des Anwenders herausbekommen hat, bleibt damit unklar. Anhand von verschiedenen Faktoren wie der Rückzahlungsbereitschaft von Krediten, die Menge an Konten und auch des Wohnorts sowie des Alters des Anwenders, wird dann ein theoretischer Score von der SCHUFA ermittelt. Die Berechnung erfolgt dabei komplett automatisch und liegt in privater Hand.

Die Genauigkeit des Scores wurde bereits in der Vergangenheit stark kritisiert aber gleichzeitig bedienten sich fast alle Finanzunternehmen an den Daten der SCHUFA in Deutschland.

Wie der Europäischen Gerichtshof nun entschieden hat, sein eine quasi "automatische Entscheidung im Einzelfall" für die Kreditwürdigkeit gar nicht mit dem europäischen Recht vereinbar und wird laut DSGVO sogar verboten. Darüber hinaus ist die Speicherlänge der Daten der SCHUFA nicht mit dem EU-Recht vereinbar. Ohne direkte Neuabfrage, müssten Daten spätestens nach sechs Monaten gelöscht werden, was bei der SCHUFA nicht der FALL ist. Insolvenzdaten werden dabei deutlich länger gespeichert als im öffentlichen Insolvenzregister. In beiden Fällen entschied der Europäischen Gerichtshof jedoch gegen die SCHUFA und nimmt damit dem Unternehmen die eigentliche Grundlage für das Geschäftsmodell.

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