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Alt 28.10.2004, 07:04   #14 (permalink)
Catweazle
Boardopi
 
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Catweazle ist einfach richtig nettCatweazle ist einfach richtig nettCatweazle ist einfach richtig nettCatweazle ist einfach richtig nett

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Hm,

1.) Würde mich interessieren, ob zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Berichtes der jetztige Kläger bereits Inhaber des Patentes war, ansonsten wird das Ganze ja auch noch rückwirkend geltend gemacht.

2.) Ist die Pressefreiheit gem. Art. 5 (1) GG gewährleistet.
Normalerweise stellt die Einschränkung eines Grundrechtes durch ein allgemeines Recht hohe Ansprüche.

M.A. muss das Vorliegen der Erfüllung der Tatbestandsmerkmale des § 11 (1) GebrMG vom Antragsteller nachgewiesen werden, was bei einem blossen objektiven Bericht über ein Produkt ohne Verkaufs- bzw. Werbeabsicht net soooo einfach sein sollte.

Hier der Text:
(1) Die Eintragung eines Gebrauchsmusters hat die Wirkung, daß allein der Inhaber befugt ist den Gegenstand des Gebrauchsmusters zu benutzen. Jedem Dritten ist es verboten, ohne seine Zustimmung ein Erzeugnis, das Gegenstand des Gebrauchsmusters ist, herzustellen, anzubieten, in Verkehr zu bringen oder zu gebrauchen oder zu den genannten Zwecken entweder einzuführen oder zu besitzen.

Aber:
Anwaltskinder schreien nach Brot ...

Gruesslies

Weazle
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