Die haben nicht geklagt, tweak pc soll nur eine unterlassungserklärung unterzeichnen.
Jetzt ist nur die frage ob sich diese unterlassungserklärung nur ein dieses eine patentrechtlich geschützte produkt bezieht oder allgemein verfasst ist.
in beiden fällen würde diese unterlassungserklärung gegen geltendes recht sprechen und somit nichtig sein.
allein der versuch tweak pc hier unter druck zu stellen und diese unterlassungserklärung zu unterzeichnen birgt den tatbestand einer unterdrückung der pressefreiheit und nötigung ! |