Moment, gilt dieser ganzer WLAN-Gesetzesfirlefanz auch für mein Hotel/Restaurant/Pensions-WLAN mit Passwortschutz?
Kurzer Haftungsausschluss als Landingpage im Sinne von "Du haftest für deinen Mist den du verbockst" reicht vermutlich im durchorganisiertem deutschem Ordnungswahn nicht. Aber wie machen es denn dann die ganzen Hotels?

Also bevor hier das Faß "Störerhaftung" aufgemacht wird, erst mal informieren, ob das wirklich in diesem Fall greift oder wie man es evtl. umgehen könnte.
Meine Fritzbox (7490) kann mit der aktuellsten Firmware übrigens einen Gastzugang aufspannen, den ich auf surfen und mailen beschränken kann, bei dem eine Landingpage möglich ist und ich per Push-Meldungen Infos über Neuanmeldungen erhalte. Ebenso lässt sich die Kommunikation innerhalb des Netzwerkes ausschalten, sicherlich nicht die blödeste Einstellung.
Jetzt ist nur die Frage: Wie groß ist die Hütte und reicht dafür die vorhandene 7360 aus? Wenn nicht, lässt sich der Gastzugang per AVM Repeater erweitern? Die gibts ja auch mit Power-LAN als Repeater, wenn ich mich nicht irre.
Grüße Legion