EuGH erlaubt IP-Speicherung: Datenschutz in Gefahr!
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Grundsatzurteil die Bedingungen präzisiert, unter denen die Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen zur Durchsetzung des Urheberrechts zulässig ist. Die Entscheidung erweitert die Möglichkeiten der Mitgliedsstaaten, IP-Adressen ohne konkreten Verdacht zu speichern, sofern strenge Datenschutzauflagen eingehalten werden.
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30.04.2024 18:29 - ID 49954