Der Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth dürfte vielen eher als der "Abmahnanwalt" bekannt sein.
Wie heise online nun berichtet, hat das Landgericht Berlin von Gravenreuth gestern zu 14 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. In dem Berufungsverfahren sah es das Gericht als erwiesen an, dass sich der Rechtsanwalt des versuchten Betrugs schuldig gemacht hat.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth kann dagegen innerhalb von sieben Tagen einen Revisionsantrag beim Kammergericht als nächst höhere Instanz stellen. Dann bleiben ihm noch vier Wochen ab Zustellung des schriftlichen Urteils, um den Antrag zu begründen.
Ob Gravenreuth einen Revisionsantrag stellen will, ist momentan noch nicht bekannt. Verzichtet er auf diesen Antrag, dürfte er bald nach Erhalt des schriftlichen Urteils aufgefordert werden, die Strafe anzutreten.
ueber TweakPC:
Impressum, Datenschutz Copyright 1999-2025 TweakPC, Alle Rechte vorbehalten, all rights reserved. Mit * gekennzeichnete Links sind Affiliates.