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Abmahnung an Streaming-Zuschauer verschickt

Samstag, 07. Dez. 2013 10:36 - [tj] - Quelle: infodocc.info

Droht eine neue Abmahnwelle? Ein erster Nutzer wurde für das Ansehen eines Streams abgemahnt.

Nachdem in der Vergangenheit vor allem die Anbieter von Filesharing-Inhalten auf dem Radar der Abmahnindustrie ganz oben standen, versucht es die Kanzlei U+C (Uhrmann und Collegen) nun erstmals mit einer Abmahnung gegen den Nutzer eines Streams.  Konkret soll der Beschuldigte Porno-Streams von der Webseite Redtube angesehen haben und dafür 250 Euro zahlen und eine Unterlassungserklärung unterzeichnen. Die Herausgabe der IP-Adresse hat das Landgericht Köln veranlasst.

Der Anwalt des Beschuldigten bezweifelt, ob die Daten gerichtlich relevant sind. So gehe aus dem Abmahnschreiben nicht hervor, auf welche Weise die Daten gesichert und erhoben wurden. Zudem ist es unter Juristen umstritten, ob das Ansehen eines Streams eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Die Frage hängt sich an dem Details auf, ob die Pufferung des Videos im RAM eine lokale Kopie des Films darstellt.

Bei einer positiven Auslegung hätte der Stream-betrachte eine illegale Kopie des Films auf seinem PC angelegt.

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