Die DSGVO zwingt WhatsApp offenbar zu einer Änderung der Nutzungsbedingungen. Bald 16 Jahre als Mindestalter?
Der Blog WABetaInfo, der sich mit Beta-Versionen des Messenger befasst, berichtet, dass ab dem 25. Mai 2018 neue Nutzungsbedingungen für WhatsApp in Kraft treten, in denen festgelegt wird, dass die Nutzung der App erst mit einem Mindestalter von 16 Jahren zulässig ist. Aktuell liegt das Mindestalter bei 13 Jahren. Hintergrund der Änderung ist die am 25. Mai in Kraft tretende, europaweit geltende Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die die bisherigen Datenschutzregelungen der einzelnen EU-Länder ablöst.
Allerdings gilt auch hier, keine Regel ohne Ausnahme: Wer die App nach dem 25. Mai nutzen möchte, aber noch nicht 16 Jahre alt ist, benötigt die Zustimmung der Erziehungsberechtigten. Dies fordert die DSGVO für jegliche Verarbeitung von personenbezogenen Daten, wenn die Person noch keine 16 Jahre alt ist.
Wie diese Einstimmung bei den WhatsApp-Betreibern nachgewiesen werden kann, ist derzeit noch unklar.
NEWS:
In order to respect new WhatsApp Terms of Service (available in future, ****maybe**** no later than 25 May), WhatsApp requires you to be at least 16 years old to use their services (13 is minimum age, currently).
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