Die Bundesregierung hält an den bisherigen Grenzwerten für hochfrequente elektromagnetische Felder fest.
Mit Einführung des 5G-Standards wurde die allgemeine Diskussion der möglichen Gesundheitsgefahr durch hochfrequente elektromagnetische Felder erneut entfacht.
Die Regierung orientiert sich an den aktuellen Forschungsergebnissen, welche jede zwei Jahre angefordert werden. Untersucht wurde dabei nicht nur die Auswirkung der 5G-Strahlung, sondern auch die Strahlung von Radio, Schnurlostelefonen, WLAN und Bluetooth. Maßgeblich ist dabei die Gewebeerwärmung, welche nach wissenschaftlichen Untersuchungen bei unter einem Grad Körpertemperatur bleiben sollte, damit keine Beeinträchtigung nachgewiesen werden kann. Bei den aktuellen Grenzwerten für Strahlungen sei dies bei keinem Standard der Fall.
Dennoch will die Bundesregierung den Netzausbau der 5G-Technologie konstant verfolgen und bei einer wesentlichen höheren Strahlenbelastung sich das Recht einbehalten rechtzeitig gegenzusteuern. Darüber hinaus sieht die Regierung weiterhin Bedarf bei der Erforschung von elektromagnetischen Feldern oberhalb von 20 GHz.
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