Ermittler dürfen künftig auf den Staatstrojaner zurückgreifen, um gegen sexualisierte Gewalt gegen Kinder besser vorgehen zu können.
Der Bundestag hat einem Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder zugestimmt, welches explizit die Nutzung eines Staatstrojaners für die Ermittler vorsieht.
In den Katalog der Straftaten wurde der Austausch von kinderpornografischen Bildern und Videos aufgenommen und die heimliche Online-Durchsuchung genehmigt. Dabei sei es bei der besondere Schwere einer solchen Tat, eine der Möglichkeit die Instrumentarien der Ermittler zu erweitern. Gleichzeitig wurde das Abfragen von Verbindungs- und Standortdaten in diesen Fällen erleichtert.
Darüber hinaus werden die Freiheitsstrafen für Täter auf 12 Monate bis 15 Jahren erweitert, bislang waren nur Haftstrafen von bis zu 10 Jahren für den Grundtatbestand der sexualisierten Gewalt gegen Kinder möglich. Ebenfalls wird der Verkauf, Erwerb und Besitz von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild verboten und unter Strafe gestellt.
Die Opposition kritisierte die eingeschlagene Richtung der CDU/ CSU, SPD und AFD, welche den Gesetzentwurf verabschiedeten. Um aktiv gegen sexualisierte Gewalt gegen Kinder vorzugehen, sei nicht eine einfache Erhöhung der Strafen nötig, sondern besser und vermehrte Prävention, welche nur durch mehr Personal erreicht werden könnte.
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