Das Landgericht München hat entschieden, dass Netflix das von Broadcom eingereichte Patent EP2575366 bei der Bereitstellung von HEVC-Videostreams verletzt, ohne sich die entsprechenden Lizenzen zu sichern.
Netflix nutzt derzeit den HEVC-Staandard mit H.256-Komprimierung nur bei den eigenen 4K-Streams (UltraHD-Inhalte). Welche Inhalte allerdings das Patent von Broadcom betreffen, kann aktuell nicht beantwortet werden, da derzeit das Unternehmen auch weiterhin noch alle Inhalte in der 4K-Auflösung anbietet.
Während Broadcom davon ausgeht, dass Netflix auf die patentierte Technologie von Broadcom sogar angewiesen ist, um die 4K-Inhalte seinen Nutzern anzubieten, nutzt der Streaming-Anbieter alternativ noch AV1 für die eigenen 4K-Inhalte. Allerdings können nicht alle Geräte den AV1-Standard hardwareseitig decodieren, weshalb in diesen Fällen auf den H.256-Standard zurückgegriffen wird. Je nach verwendeter Hardware wird dementsprechend ein passender Stream für den Anwender bereitgestellt.
AV1 ist ein offener und lizenzkostenfreier Codec für die Videokompression und wird nicht nur von Netflix, Amazon und YouTube für die Bereitstellung von Videos mit hoher Auflösung genutzt, sondern konnte sich als ein Quasi-Standard etablieren. Bedienung durch die hohen Hardware-Anforderungen wird der Codec aber nicht von allen Geräten unterstützt.
Der H.256-Codec gilt allgemein als stark umstritten, da die Lizenzkosten vergleichsweise hoch ausfallen und die Komprimierungsrate nicht mit dem AV1-Standard mithalten kann. Broadcom und auch Netflix sind beide Mitglieder der Alliance for Open Media (Aomedia), welche sich eigentlich für die freie Entwicklung des AV1-Codecs aussprechen und diesen voranbringen möchten.